Diese Ausnahmeregelung gilt allerdings nur vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften. Das bedeutet, dass bei jagdbarem Wild der Jagdausübungsberechtigte ein Mitspracherecht hat und bei jeder Aufnahme verständigt werden muss (Bundesjagdgesetz § 1 und 2). § 22a (1) des Bundesjagdgesetzes bezieht sich auf schwerkrankes Wild. Dies ist unverzüglich zu erlegen, es sei denn – und dies ist wichtig – es besteht die Möglichkeit, das Tier zu fangen und angemessen zu versorgen. Da Fang und Versorgung bei verwaisten Jungtieren in der Regel kein großes Problem darstellen, kann in den meisten Fällen von einem Abschuss abgesehen werden. § 28 BJagdG ist wichtig für alle, die Frischlinge und Wildkaninchen aufnehmen, denn diese Arten können und dürfen nicht wieder ausgewildert werden und müssen den Bestimmungen entsprechend untergebracht werden. Bei Schwarzwild ist auch an die landesrechtlichen Vorschriften zur Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse zu denken, diese ergibt sich aus dem Tiergesundheitsgesetz (§ 20). § 36 (2) 2. BJagdG weist ebenfalls auf die länderspezifischen Vorschriften über das Aufnehmen, die Pflege und die Aufzucht von verletzten oder kranken Wildes und dessen Verbleib hin. Zu guter Letzt sei noch § 2 des Tierschutzgesetzes erwähnt, der jeden, der ein Tier betreut, dazu verpflichtet für eine artgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung zu sorgen.

Alles in allem wird hier hoffentlich deutlich, dass die Aufzucht und Pflege von Wildtieren neben Zeit und Geld ein enorm umfangreiches Fachwissen zu tierpflegerischen, biologischen, medizinischen und rechtlichen Aspekten erfordert. Dafür gibt es Wildtierstationen, die natürlich für jede Unterstützung dankbar sind. Hier muss jeder selbst schauen, was die beste Lösung für die Tiere ist: Dies kann eine Übergabe sein oder eine Aufzucht in Kooperation mit geschulten Fachleuten.

Das A und O ist ein jedem Fall eine kompetente Erstversorgung! Wenn die oben genannten Punkte beachtet werden, bekommt die auch jeder hin, der sich informiert und etwas guten Willen zeigt. Mensch und Tier werden es ihm danken!


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