Die zunehmende Verrechtlichung unserer Gesellschaft macht vor der Jägerschaft nicht Halt und so ist auch die Jagdausübung inzwischen ein komplexes juristisches Unterfangen geworden. Neben den Jagdgesetzen gelten für Jäger Lebensmittel- und Hygienerecht, Waffenrecht, Seuchenrecht und – z.B. beim Einsatz von Wildkameras - auch das Datenschutzrecht. In diesem Leitfaden finden Sie praktische Hinweise zur Vermeidung rechtlicher Risiken des Wildkameraeinsatzes. Auf rechtliche Ausführungen wird dabei weitgehend verzichtet - interessierte Leser finden diese hier.

1. Rechtliche Risiken beim Einsatz von Wildkameras

Rechtliche Risiken ergeben sich beim Wildkameraeinsatz insbesondere, wenn damit Personen erfasst und identifiziert werden können. Dann handelt es sich bei den Aufnahmen nämlich um personenbezogene Daten. Nach den Buchstaben des Bundesdatenschutzgesetzes ergeben sich dann organisatorische Anforderungen, wie die Pflicht zur Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, zur Erstellung einer sogenannten Verfahrensübersicht und zum Aufstellen von Hinweisschildern. Diesen bürokratischen Aufwand möchte sicher jeder Jagdpächter vermeiden, zumal durch Hinweisschilder im Revier und Meldungen bei der Datenschutzaufsichtsbehörde im Zweifel nur unerwünscht Aufmerksamkeit hervorgerufen wird.


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