Leinenpflicht- muss ich mich auch als Jagdhundebesitzer daran halten? Viele Jagdhundebesitzer sind mit Recht stolz auf die gut ausgebildeten Begleiter an Ihrer Seite. Manche von Ihnen verzichten auf das Anleinen Ihrer vierbeinigen Gefährten, auch wenn sie nicht im Revier auf der Pirsch sind, sondern zum Beispiel in der Stadt. Manche Städte haben sich Leinenzwang auf Ihre Fahnen geschrieben. Sollte diese Vorschrift missachtet werden, kann dies teuer werden: Enthalten Ihre Versicherungsbedingungen einen entsprechenden Passus, wird die Versicherungs-gesellschaft im Schadenfall nur dann zahlen, wenn der Hund tatsächlich angeleint war.

Eine allgemeine Leinenpflicht gibt es eigentlich nur für Kampfhunde. Auf Länderebene und ebenfalls machmal zusätzlich in den einzelnen Kommunen gibt es unterschiedliche Regeln für öffentlichen Leinenzwang und Maulkorbpflicht. Die Versicherer erwarten, dass sich Hundehalter an diese Vorgaben informieren und daran halten. Wer den Bestimmungen zuwiderhandelt oder diese wissentlich ignoriert, riskiert im Fall der Fälle seinen Versicherungsschutz.

Kann ich meinen Jagdhundmischling genauso Haftpflicht versichern? Prinzipiell kann jeder Hund Haftpflicht versichert werden. Allerdings kostet die Police nicht für jedes Tier gleich viel. Es empfiehlt sich hier ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer. Ähnlich wie bei Kfz-Versicherungen müssen für unterschiedliche Hunde auch unterschiedlich hohe Beiträge gezahlt werden. In den allermeisten Fällen sind die gängigen Jagdhundrassen sowie deren Verpaarungen auch als Mischling bei der Versicherung kein Problem. Grundsätzlich müssen Halter von sogenannten Kampfhunden und deren Kreuzungen immer mit deutlich höheren Beiträgen rechnen, die bereits existierenden bundes- und landesweiten Listen für Kampfhundrassen nehmen viele Versicherer als Grundstock, entscheiden aber immer selbst, welche Rassen sie versichern und welche nicht.

Welche Art Schäden werden denn nun übernommen? „Eigentlich“ zahlt die Hundehaftpflicht für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verschuldet hat – und sofern berechtigte Ansprüche vorausgesetzt. Bitte beachten Sie ebenfalls beim Abschluss der Versicherung, dass bei Schadenersatzansprüchen zwar den Halter geschützt ist, aber der Hund an sich versichert ist. Von dieser Regelung profitieren am Ende alle Personen, die den Hund ausführen und betreuen.

Was passiert, wenn meine Hündin Welpen hat, was ist ein „ungewollter Deckakt“ und was passiert dann? Meistens sind Welpen bei den Hundehaftpflicht-Tarifen mitversichert. Auch hier lohnt sich genaues Lesen der Police. Das Versichern von Welpen ist keine Pflichtleistung. Spätestens nach 12 Monaten endet die kostenlose Mitversicherung des Nachwuchses, dann braucht jedes eine eigene Haftpflicht.

Der „ungewollte Deckakt“ ist die unromantische Beschreibung für die Entstehung von Nachwuchs ohne die Zustimmung des Halters der Hündin. Nach §833 BGB fällt der ungewollte Deckakt unter die „Gefährdungshaftung“ eines Tierhalters. Das bedeutet, es liegt ein Fall von Sachbeschädigung vor, wird eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Halters von einem Rüden gedeckt. Konsequenterweise muss der Besitzer des männlichen Tieres alle Schäden ersetzen, die durch die Schwangerschaft der Hündin entstehen. Natürlich muss der Rüde unter Kontrolle gehalten werden, die eigentliche „Gefahr“ geht von der läufigen Hündin aus. Somit stehen beim „ungewollten Deckakt“ am Ende beide Halter in der Pflicht:

Das bedeutet für den Besitzer einer läufigen Hündin, dass er Vorsichtsmaßnahmen treffen und seiner Schadenminderungspflicht nachkommen muss. Halter von Hündinnen müssen also alles getan haben, um zu verhindern, dass ihr Tier gedeckt wird, durch die nötige Aufsicht, anleinen des Hundes etc. Kommt der Halter dieser Pflicht nicht zu Genüge nach, macht er sich beim „ungewollten Deckakt“ mit schuldig. Im extremsten Fall kann dies so weit gehen und ausgelegt werden, dass der Besitzer des Rüden gar nicht haften muss. Der Versicherungsschutz beim „ungewollten Deckakt“ ist in fast jede Hundehaftpflicht integriert. Halter von männlichen Hunden sind auf der sicheren Seite, die Versicherung zahlt in aller Regel für Tierarztbesuche und die Aufzucht der Welpen und, falls gewünscht, auch für eine Abtreibung.

Exemplarisch für unglaublich viele Möglichkeiten im Dschungel der Versicherungen möchten wir hier für große und kleine (Jagd-)Hunde Beispiele nennen.


Laden...