Im Zuge der aktuellen ASP-Diskussion flammt ein Thema immer wieder auf, welches auch schon früher die Gemüter erhitzte: Die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen. Während die einen die Legalisierung begrüßen würden, um die Schwarzwildstrecken spürbar zu steigern, sehen die anderen dadurch den letzten Rest Waidgerechtigkeit zerfallen. Wildschadensgeplagte Revierinhaber wünschen sich auch unabhängig von der drohenden Afrikanischen Schweinepest eine technische Aufrüstung, das Thema an sich ist also nicht neu, die Hitze der Diskussion auch nicht.

Unabhängig der persönlichen Einstellung oder ethischer Bedenken, soll dieser Artikel einen sachlichen Überblick verschaffen. Neben erlaubt oder nicht erlaubt, soll vor allem zum Nachdenken über Sinn und Unsinn angeregt werden. Die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des jeweiligen Bundeslandes, müssen unbedingt beachtet werden. Neben den jagdrechtlichen Vorschriften in Bund und Ländern (sachliche Verbote) ist hier vor allem die bundeseinheitliche Waffengesetzgebung relevant.

Im Wesentlichen stehen zur nächtlichen Jagd folgende, technische Lösungen zur (theoretischen) Verfügung:

Taschenlampe/ Scheinwerfer ggf. mit Farbfilter bzw. farbigen LED´s

Die einfachste und kostengünstigste Lösung: Mit einer handelsüblichen Taschenlampe oder einem Handscheinwerfer wird das Wild beleuchtet, das Ansprechen und der Schuss sind mit normaler Tageslichtoptik möglich. Hier gehen die Meinungen und Erfahrungen weit auseinander, die einen schwören auf grüne Leuchten, wieder andere auf rote und die Nächsten nutzen normales Weißlicht. Farbfilter seien eher weniger gut, LED´s in der bevorzugten Farbe schon besser, sogenannte Laserlampen mit hoher Leistungsfähigkeit, in einer bestimmten Wellenlänge, aber das Nonplusultra, um vom Wild unbemerkt zu bleiben. Als weitere Empfehlung gilt oft die Dimmbarkeit und einstellbare Streuweite des Lichtkegels, um kein Argwohn beim Schwarzwild zu verursachen. Ob mit Klemmvorrichtung, Klettband oder Picantinny-Montage am Gewehr befestigt, mit Kopfhalterung oder an der Kanzelbrüstung angebracht, die Vorgehensweise ist naheliegend und ohne großen Aufwand umgesetzt. Praktiker berichten allerdings über eingeschränkte Langzeiterfolge, da das Wild irgendwann lernt, dass auf plötzliches Licht, egal welcher Farbe, ein plötzlicher Schuss folgt. Der Dimmer soll diese Wirkung verzögern, jedoch lassen sich erfahrene Bachen ja bekanntermaßen nicht so leicht hinters sprichwörtliche Licht führen. In Brandenburg, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hamburg kann diese Methode legal eingesetzt werden, durch eine Ausnahme bei den Sachlichen Jagdverboten. Hierfür darf die Lampe aber nicht am Gewehr befestigt werden, da diese Verbindung waffenrechtlich verboten ist.


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