Des Jägers Recht: SCHADENSERSATZ UND MINDERUNGSANSPRUCH IN IHREM REVIER

​Text & Bilder Sandra E. Pappert

IN DER MÄRZ-AUSGABE VON „WIRJAGEN“ WURDEN DIE AUSKUNFTSRECHTE DES JAGDPÄCHTERS TIM MÜLLER BEHANDELT. DER HEUTIGE BEITRAG IST DEN KONSEQUENZEN GEWIDMET. HAT TIM MÜLLER FÜR DEN FALL EINER WESENTLICHEN FLÄCHENABWEICHUNG EINEN ANSPRUCH AUF HERABSETZUNG DER PACHT ODER GAR AUF SCHADENERSATZ?

Jagdpächter Tim Müller hat den Jagdpachtvertrag seines schönen Eifelreviers bereits einmal verlängert. Im Rahmen der nunmehr anstehenden zweiten Jagdpachtverlängerung, bei nach dem Vorschlag der Jagdgenossenschaft (JagdGENO) gleichbleibendem Jagdpachtzins pro Hektar bejagbarer Fläche, kommen ihm aufgrund der vermehrten Einzäunung von Flächen und der Ausdehnung von diversen Baugebieten, Zweifel an der Größe der tatsächlichen bejagbaren Fläche. Er geht davon aus, dass er einen zu hohen Pachtzins bezahlt.


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