In einem verwaltungsrechtlichen und möglicherweise auch gerichtlichen Verfahren wird unter Umständen auch mit einem Gutachten zu klären sein, ob jemand die persönliche Zuverlässigkeit besitzt oder nicht.

Bei einer Suchterkrankung fehlt generell die persönliche waffenrechtliche Eignung, die Voraussetzung einer Waffenerlaubnis ist.

Wie stellt die Behörde fest, dass jemand konsumiert hat?

Dies kann zum Beispiel im Rahmen einer polizeilich angeordneten Blutentnahme der Fall sein. Benimmt man sich auffällig im Verkehr, zeigt man Ausfallerscheinungen dann liegen schnell die Voraussetzungen vor die der Polizei die >Möglichkeit geben auf Alkohol- oder Drogenkonsum zu testen.

Grenzwerte, wie etwa beim Alkoholkonsum gibt es (noch) nicht. Staatgefundener Konsum lässt sich durch Abbauprodukte im Blut zuverlässig nachweisen. Und man denke auch an die Möglichkeit in einer Haarprobe möglicherweise länger zurückliegenden Konsum von Substanzen nachweisen zu können.

Die Änderung der Vorschriften ist noch ganz frisch. Von daher wird dies hier sicherlich nicht der letzte Artikel sein, in dem man sich mit diesem Thema beschäftigen wird.

Spannend wird auch, wenn es zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung kommt, anlasslos oder anlassbezogen oder angemeldet. Ergeben sich dann Hinweise z.B. darauf das Cannabispflanzen (auch im legalen Rahmen!) gezogen werden, Cannabis konsumiert wird oder eine legale Menge (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen!) aufbewahrt wird, ist davon auszugehen, dass die Feststellungen Eingang in das Protokoll finden werden.

Sicherlich wird die Behörde dann pflichtgemäß prüfen, ob ein Widerrufsverfahren einzuleiten ist und gegebenenfalls Betroffene anhören und dann entscheiden. Der oder diejenigen sollten sich dann auch nicht wundern, wenn es die Behörde beabsichtigt, die Erlaubnisse zu widerrufen.

In diesem Sinne: Ruhig kann schlafen, wer mit Cannabis schon mal nichts zu tun hat.

Wer sich auch in jeder anderen Hinsicht rechtstreu verhält und das besondere Vertrauen, dass der Staat denjenigen die über Waffen die tatsächliche Gewalt ausüben dürfen nicht enttäuscht, gerät auch nicht in Konflikte.

Oliver Eckert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


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