Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd ist kein optionaler Vorschlag, sondern lebensrettend. Bei Manchen verblasst die Erinnerung an die UVV mit den Jagdjahren. Wie wichtig aber ihre Befolgung ist, zeigt unsere Serie wahrer Jagdunfälle. So ein kurioser Fall kann doch gar nicht passieren? Oh doch, wie man sieht…

Die Kugel im Wohnwagen

Drei Paare mit jeweils einem Kind genossen im Sommer 2022 die Camping-Idylle im niedersächsischen Ammerland. Kinder und Eltern vergnügten sich am Ufer eines Teiches; ein Wohnwagen ist in der Nähe abgestellt.

Fünfhundert Meter entfernt besteigt der Revierpächter einen Hochsitz, um seinen „Sauenhammer“ vom Kaliber 8,5 x 55 einzuschießen. Dazu hat er eine Zielscheibe auf einen Pappkarton geklebt und diesen in 50 Metern Entfernung auf einer gemähten Wiese aufgestellt.

Nach ein paar Probeschüssen rückt er den Karton noch hundert Meter weiter.

Bei 150 Meter Entfernung wird der Einschusswinkel ziemlich flach … und leider liegt ein Stein hinter dem Karton. Auf diesen trifft das Geschoss auf, ändert seine Bahn und fliegt – in den Wohnwagen am See!

Alle Beteiligten haben großes Glück:

Im Campingwagen hält sich in diesem Moment niemand auf. Ärger bekommt der Jäger trotzdem: Die Behörden werfen ihm einen Verstoß gegen die UVV Jagd vor, weil bei dem flachen Schusswinkel aufgrund der weiten Schussentfernung kein sicherer Kugelfang gegeben sei.

Ob und mit welchem Ergebnis ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, ist nicht bekannt.

Auf dem Schießstand wäre es jedoch gar nicht erst zu der Beinahe-Katastrophe gekommen.


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