Das über dem OVG Münster das Bundesverwaltungsgericht steht, darf auch nicht vergessen werden. Sollte es über dieses Urteil des OVG Münster dort noch eine Entscheidung geben, bliebe spannend, wie diese ausfallen würde.

Man wird durchaus erwarten müssen, dass sich Behörden und auch Gerichte im Falle eines Rechtsstreits auf diese Entscheidung berufen werden. Das Urteil gilt auch nicht etwa nur für Nordrhein-Westfalen. Auch Behörden und Gerichte in anderen Bundesländern dürfen - und werden sich – wenn es der Argumentation dient, gegebenenfalls auf diese Entscheidung des OVG Münster berufen.

Vielleicht kommt irgendwann noch eine weitere Konkretisierung im Waffenrecht, die es dann allen Beteiligten leichter macht, solch teils komplizierte Fragen zu entscheiden. Dazu bedarf es jedoch des Handelns des Gesetzgebers. Vielleicht gibt es weitere Urteile der Oberverwaltungsgerichte dazu.

Die Anforderungen an die Waffenaufbewahrung sind hoch. Und das bedeutet nach wie vor nur die eine Empfehlung:

Es muss praktisch ausgeschlossen sein, dass ein Unbefugter die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel erlangt. Zu erwarten bleibt, dass es hoffentlich weitere Klarstellungen gerade im Instanzenzug höher angesiedelter Gerichte, oder durch den Gesetzgeber zur Aufbewahrung geben wird, damit Waffenbesitzer besser erkennen können worauf es ankommt, um den Anforderungen gerecht zu werden und auf der sicheren Seite zu stehen.

§ 36 des Waffengesetzes besagt in Absatz 1: „Wer Waffen und Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen, oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“

Zusammengefasst lässt sich sagen:

Nicht weniger als die eigene waffenrechtliche Zuverlässigkeit steht auf dem Spiel. Eine verbindliche Empfehlung, wie sich das absolut rechtssicher bewerkstelligen lässt, kann an dieser Stelle nicht gegeben werden. Keine Entwarnung, auch nicht für diejenigen, die vielleicht meinen, dass ihre Aufbewahrung der Situation entspräche, über die das Gericht entschieden hat. Jeder sollte das Urteil zum Anlass nehmen, genau seine Aufbewahrung insgesamt zu überprüfen, das sollte für den Waffenbesitzer ohnehin regelmäßige Routine sein.

Es lässt sich wohl prognostizieren, dass dies nicht der letzte Rechtsstreit in Sachen Aufbewahrung gewesen sein wird. Die Verantwortung, sich gesetzeskonform zu verhalten und danach zu handeln, tragen nach wie vor jede und jeder selbst. Die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts müssen unbedingt beachtet werden.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Oliver Eckert


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