Des Jägers Recht: Der Waffentransport

Des Jägers Recht: Der Waffentransport

Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln (innerhalb Deutschlands)

Ob man Waffen in öffentlichen Verkehrsmitteln (bspw. Bus oder Bahn), etwa nach deren Erwerb oder bei der Fahrt zum Übungsschießplatz, transportieren sollte, ist nicht nur eine Gewissensfrage. Wird man den Transport einer Kurzwaffe in einem sicheren Waffenkoffer, der einem Aktenkoffer gleicht, regelmäßig noch vor der Beobachtung durch Dritte resp. nicht gewollten “Interessen“ verbergen können, ist dies beim Transport einer Langwaffe kaum zu vermeiden. Es stellt sich daher die generelle Frage, ob man nicht schon im Interesse der Allgemeinsicherheit von vornherein auf einen Transport in öffentlichen Verkehrsmitteln wie z.B. im Fahrgastbereich von Bus und Bahn verzichtet und stattdessen den PKW verwendet.

Weil auch die jeweiligen Transportbedingungen der Verkehrsunternehmen Beachtung zu finden haben, ist bei einer darin ausgeschlossenen Waffenbeförderung auch der Transport mit einem (verschließbaren) Waffenkoffer oder in einem Futteral nicht zulässig.

Minderjährigen ist der Transport von Waffen in jedem Falle verwehrt.

Foto: Fabio Sommaruga / pixelio.de


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