Wenn Sie als Spaziergänger durch Feld, Wald und Wiesen streifen und auf ein Wildtier stoßen, von dem Sie meinen, es sei verlassen - lassen Sie es an Ort und Stelle liegen!

Mehr als 80% der „geretteten“ Wildtiere hätten eine Rettung gar nicht nötig gehabt. Grundsätzlich ist es verboten, sich Wildtiere anzueignen. Dies obliegt einzig dem Pächter/Eigenjagdinhaber und nur dieser darf entscheiden, wo die Wildtiere verbleiben. Nothilfe darf grundsätzlich gemäß §20g Abs. 4 BNatSchG geleistet werden, jedoch müssen die Tiere unverzüglich in die Freiheit entlassen werden, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.

Wenn Sie ein verletztes Tier finden und sich unsicher sind, informieren Sie den zuständigen Jagdausübungsberechtigen. Falls sie das nicht genau wissen, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die helfen gern weiter.

Das Fazit der ersten Saison ist ein durchweg positives! Ob man nun eine Kosten-/Nutzen-Rechnung aufstellen soll, um zu dokumentieren, ob sich die Anschaffung der Drohne „gerechnet“ hat, bleibt fraglich. Für diejenigen, die Marc als Flugbegleiter assistieren konnten, hat sich der Einsatz auf jeden Fall gelohnt.

Vielen Dank an dieser Stelle an die Landwirte des Revieres, mit denen die Zusammenarbeit nicht nur in Extremsituationen wie der Ernte, sondern das ganze Jahr über ganz hervorragend funktioniert.


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