„Mensch, Phillipp, machs doch einfach wie ich: Kammerstängel raus, Waffe ins Futteral, abschließen und nicht einsehbar im PKW verwahren.“, schlägt Peter vor. Phillipp ist sich nicht mehr so sicher, nachdem ihn der Wirt so angeraunt hat. „Und wenn der jetzt die Polizei ruft und die uns alle kontrollieren?“, unkt Phillipp. „Ach, Phillipp, alles gut.“, meint Peter.

Aber warum? „Ja weil die Waffe so „nicht zugriffsbereit ist, wie dies das AWaffG verlangt, merkt Peter an. „Wenn Du Deine Waffe in einem verschlossenen Futteral transportierst, ist sie „nicht zugriffsbereit“, d.h., sie kann „nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden“. Das AWaffG verlangt zudem, dass alle notwendigen Vorkehrungen vom Waffeninhaber getroffen werden, um zu verhindern, dass Waffe und Munition abhandenkommen, d.h. verlorengehen oder aber von Dritten gestohlen werden können.

Am einfachsten ist es daher, wenn der Kammerstängel oder andere wesentliche Waffenteile vor Verlassen des Fahrzeugs und Eintritt in die Gaststube zum Schüsseltreiben entfernt werden, die Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt und beim Blick ins Fahrzeug keine Waffe auch nur schemenhaft erkennbar ist. Wie? So einfach? Ja. Denken Sie immer daran, die „5 Minuten“, um die Waffe und Munition sicher im PKW zu verwahren und aufzubewahren, sichern Ihnen ein angenehmes Schüsseltreiben, den Erhalt von WBK und Jagdschein bei verdachtsunabhängigen Kontrollen und vor allem den Genuss an der Jagd.


Laden...