Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition begegnet mir in zahlreichen Fällen des täglichen Beratungsgeschehen. Die Sachverhalte sind mannigfaltig, laufen sie jedoch meist auf die Missachtung der immer wieder gleichen Vorschriften des Waffengesetzes heraus. Es kann daher nicht genug daran appelliert werden, die Aufbewahrungsvorschriften einzuhalten und gegenüber den kontrollierenden Behörden nicht zu leichtgläubig zu sein. Sie machen auch nur ihren Job! Und, bleiben Sie bei der Wahrheit. Denken Sie sich keine übereilte Geschichte aus….es wird meist ohnehin aufgeklärt werden.

Um die Problematik zu veranschaulichen, stelle ich Ihnen wie immer einen Fall aus der Rechtsprechung vor. Lukas wendet sich gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte. Er ist Jäger und verfügte über mehrere Langwaffen und eine Kurzwaffe. Lukas sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass er auf anonymen Hinweis bei der Waffenbehörde hin verdächtigt wurde, bei ihm würden die gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung nicht immer eingehalten. Es kam wies es sollte und zwei Waffenkontrolleure begaben sich unangemeldet zu Lukas. Lukas teilte den Waffenkontrolleuren auf Zuruf sofort mit, dass er gerade renoviere. Lukas eilte sodann die Tür und öffnete die sich in seinem Haus befindliche Einliegerwohnung. Um etwaigen Schwierigkeiten beim Betreten der Wohnung vorzubeugen, hatte Lukas den Kontrolleuren mitgeteilt, dass sich eine Waffe bereits in einem Futteral befinde, weil er in etwa einer Stunde zur Jagd fahren wolle. Diese Waffe, hatte auf einem Sofa in einem Futteral gelegen. Anschließend hatte Lukas die Kontrolleure in sein Arbeitszimmer geführt. Auf einem Schreibtisch hatte er aus einer offenen, für jedermann zugänglichen Plastikschale einen Schlüssel entnommen und mit diesem einen kleinen Tresor geöffnet, in welchem sich in einem Kästchen weitere Schlüssel befunden hatten. Ferner entdeckten die Waffenkontrolleure in dem kleinen Tresor Langwaffenmunition und Kurzwaffenmunition. Mit einem dem Kästchen entnommenen Schlüssel hatte Lukas den Langwaffen-​Waffenschrank geöffnet. In diesem hatten sich zum Erstaunen der Waffenkontrolleure aber keine Schusswaffen befunden. Lukas änderte sodann kurzfristig seine Taktik und sagte: „Ich habe die Waffen gerade gereinigt und sie befinden sich in einem anderen Schrank.“ Tatsächlich befanden sich die Waffen aber in einer zur Präsentation von Schusswaffen bestimmten Glasvitrine mit einem Möbelschloss und ohne Sicherheitsglas. Die Waffenkontrolleure mochten ihren Augen nicht trauen: überall lag in der Vitrine verstreut lag die passende Munition. Die Kurzwaffe hatte Lukas in einem weiteren, separaten Tresor der Sicherheitsstufe "B" aufbewahrt. Aber weder dieser Tresor noch der Langwaffenschrank waren in der Wand verankert. Aufgrund ihres geringen Gewichts hätten sie mühelos von Dritten abtransportiert werden können. Die Waffenbehörde kannte daher keine Gnade und erließ einen Bescheid, wonach Lukas die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abgesprochen wurde…die weiteren Konsequenzen für Lukas können Sie sich vorstellen.


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