Hendrik Hertz ist seit mehr als 20 Jahren Jäger und Pächter eines Niederwildreviers in der Eifel. Jetzt hat er von seinem Freund Volkmar erfahren, dass es wieder Neuerungen für das Jahr 2020 gibt. Welche? Das konnte ihm Volkmar auch nicht sagen, nur, dass es irgendwie jetzt mit der anstehenden Verlängerung des Jagdscheines schwierig wird…

Der nachfolgende Beitrag soll ein wenig Licht in das Dunkel bringen.

Hendrik Hertz ist daher zu der für ihn zuständigen Waffenbehörde gefahren und hat einen Mitarbeiter, Herrn Anonymus, mit Fragen gelöchert. Herr Anonymus, warum wurde das Waffengesetz geändert?

Anlass für das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz ist die Umsetzung einer im Jahre 2017 geänderten EU-Feuerwaffenrichtlinie. Hintergrund waren dafür die Terroranschläge von Paris im Jahre 2015. Ziel der EU als auch der nationalen Gesetzgeber ist es, fortwährend den Zugriff für Extremisten auf Waffen zu erschweren bzw. zu verhindern.

Herr Anonymus, was sind denn die Änderungen im Speziellen?

Herr Hertz, gerne erläutere ich Ihnen in aller Kürze die entsprechenden Neuerungen“, so Herr Anonymus.

Wie Sie vielleicht wissen, darf ein Jagdschein nach § 17 Abs. 1 S. 2 BJagdG, der auch zum Besitz von Waffen legitimiert, nur erteilt werden, wenn die waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung nach § 5 und 6 WaffG vorliegt. Die wichtigste Neuerung, Hendrik, dürfte daher die Einführung der sog. Regelabfrage sein. D.h., dass die Waffenbehörde künftig im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung beim Verfassungsschutz abzufragen hat, ob die betreffende Person dort als Extremist bekannt ist.

Das Bedürfnis für den Besitz von Waffen wird künftig alle fünf Jahre durch die Behörde überprüft.

Für die Sicherheitsbehörden besteht nunmehr daher die Herausforderung, die erforderliche Abfrage auch durchzuführen. Wie Sie sich vorstellen können, werden jedes Jahr tausende Jagdscheine verlängert. Der Verwaltungsaufwand ist exorbitant.

Ohne aber diese Rückmeldung der Verfassungsschutzbehörden können die Jagdbehörden die waffengesetzliche Regelvermutung nicht ausschließen.


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