Nun hat man mit den einzelnen Fächern nicht das Rad neu erfunden, sondern lediglich eine Zusammenfassung aus den verschiedenen Prüfungsordnungen der Rassehundeverbände vorgenommen. Mittlerweile bieten die Verbände auch Kombinationen aus deren spezifischen Zuchtprüfungen und der Brauchbarkeitsprüfung. Sprich auf einer Herbstzuchtprüfung kann man den Teil Gehorsam im Anschluss absolvieren und bekommt dann die länderspezifische Brauchbarkeit für die bei der HZP abgelegten Fächer attestiert. Ein Hund der bei einer GP z.B. bei einem Fach durchfällt kann dann trotzdem die Feststellung der Brauchbarkeit erreichen, wenn das vorher so ausgeschrieben ist.

Also Achtung! Die Brauchbarkeitsprüfung muss auch in jedem Fall ordentlich und fristgerecht gemeldet und öffentlich bekannt gegeben sein. Das Richtergremium kann also nicht einfach mal eine Brauchbarkeitsprüfung veranstalten, nur weil man mal gerade zusammen ist und noch Zeit hat.

Um nun die einzelnen Fachgruppen absolvieren zu können, muss der „Gehorsamsteil“ zu allererst bestanden sein. Bei Nichtbestehen werden Hund und Führer nicht weiter geprüft. Der Gehorsamsteil ist besonders für Erstlingsführer immer ein Mythos. Der Hund muss jedoch hier nur seine Schussfestigkeit, die Leinenführigkeit, das Verhalten auf dem Stand und je nach Prüfungsordnung noch das Ablegen bestehen. Das sind also Dinge, die wir von unserem Hund im Normalfall sowieso verlangen. Bei der Schussfestigkeit wird der Hund bis zu zweimal geschickt und auf Geheiß der Richter wird geschossen. Der Hund sollte sich dabei wieder abrufen und anleinen lassen. Die Leinenführigkeit wird auf einem Waldweg und im Bestand geprüft. Der Hund soll uns nicht führen, sondern wir den Hund. Die Standruhe beinhaltet die Simulation eines Treibens. Auf einem Weg in gutem Abstand aufgereiht stehen die Prüflinge und im Bestand lärmen und schießen die Treiber. Der Hundeführer gibt meist auch ein bis zwei Schuss ab. Hier soll der Hund angeleint oder frei abgelegt neben seinem Führer, ohne ihn bei der Jagdausübung zu behindern, sitzen oder eben liegen. In die Leine springen und rumbellen sorgen für den Ausschluss aus der Prüfung. Das Ablegen sorgt bei manchen dann doch für graue Haare in der Ausbildung. Hier wird simuliert, dass der Hund bei der Pirsch am Rucksack oder frei im Gelände abgelegt wird, man selbst außer Sichtweite geht und zwei Schuss abgibt. Der Hund darf dabei den Platz nicht verlassen. Dieses Fach wurde allerdings selbst aus der vom JGHV entwickelten Prüfungsordnung für die Verbandsstöberprüfung entfernt. Was auch immer man davon halten mag, man kann die Brauchbarkeitsprüfung in jedem Bundesland ablegen. Da kann man bei Problemen mit dem Ablegen einfach eines wählen, ohne diesen Teil der Gehorsamsüberprüfung machen zu müssen.


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