„Du Mistkerl, Ulf, hast mindestens 3 Mal auf die Sau geschossen und dabei meine Lissy am Kopf getroffen, wenn ich nur könnte, wie ich wollte“, schimpfte Christoph wütend und zu Tode betrübt zugleich.

„Wenn ich schon Lissy nicht mehr lebendig werden lassen kann, dann ist es das Wenigste, dass Du dafür bezahlst! Du verantwortungsloser Schuft!“, schimpfte Christoph vor sich hin.

„Was soll denn das, Christoph! Ich trage keine Schuld an Lissys Tod. Der Ablauf war doch ganz anders!“, versuchte sich Ulf zu verteidigen.

„Ich saß auf meinem Drückjagdbock als ich einen Schuss vom Nachbarschützen hörte. Der auf Sauen geschossen. Eine Sau war dann in die Dickung hineingezogen. Sonach hatte ich in ca. 20-30 m Entfernung Standlaut von Hunden wahrgenommen. Als etwa eine halbe Stunde vergangen war und einer der Hunde erkennbar geklagt hatte, meiner Meinung nach aufgrund einer Verletzung, entschied ich, den Stand zu verlassen, um dem Hund zur Hilfe zu eilen. Vor der Dickung angekommen, habe ich sodann aus einer Entfernung von 15 m eine krankgeschossene Sau wahrgenommen sowie die beiden Hunde von Christoph. Die Sau hatte mich sofort angenommen. Als ich versuchte aus der Gefahrenlage zu irgendwie flüchten, stürzte ich und stolperte. Als die Sau nur noch knapp vor mir stand, schoss ich – am Boden sitzend. Der Schuss traf die Sau am oben am linken Vorderlauf. Nach diesem 1. Schuss hatte die Sau förmlich bereits auf meinem Schoß gesessen und hatte begonnen, sich wehrhaft zu verteidigen. Deswegen habe ich noch einen weiteren Schuss auf das Brustbein der Sau abgegeben. Sie brach zum Glück sofort ein. Ich bin jedenfalls nicht schuld am Tod Deines Hundes. Dein Hund muss schon irgendwie vorher getroffen worden sein“, verteidigt sich Ulf.

Christoph ging der Verlust von Lissy so nahe, dass er sich nicht mehr in der Lage sah, ohne rechtliche Hilfe gegen Ulf vorzugehen. Er musste irgendwie Abstand herstellen und zugleich weiterkämpfen…für Lissy. Er beauftragte daher einen Anwalt mit dessen Vertretung.

Das sodann eingeholte private Sachverständigengutachten hatte den Wert von Lissy mit 7.540,00 € angesetzt; die Gutachterkosten beliefen sich auf weitere € 150,00. Ulf leitete das Forderungsschreiben an seine Jagdhaftpflichtversicherung weiter, die jedoch eine Schadenregulierung ablehnte. Christoph sah sich daher zur Klageerhebung gezwungen. Im Rahmen des Rechtsstreits sah sich das Gericht veranlasst, ein gerichtliches Gutachten zum Wert des Hundes einholen zu lassen; die Schadensumme belief sich letztlich sodann auf einen Betrag in Höhe von € 11.644,16.

Angesichts des zwischen den Parteien im Streit stehenden Unfallhergangs ließ das Gericht gleichsam ein Gutachten erstellen. Nach vielen Monaten des Kampfes vor dem Landgericht, erhält Christoph endlich eine Abschrift des Urteils von seinem Rechtsanwalt übermittelt...Christoph freut sich….


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