Ein jeder Jagdpächter ist dankbar, wenn auf bei ihm veranstalteten Drückjagden eine Vielzahl von Hunden, insb. Stöberhunden, zum Einsatz kommen, um die Jagd effizient gestalten zu können. Eine Vielzahl, vor allem meist fremder Hunde, birgt jedoch die Gefahr, das Jagdverhalten der Hunde nicht annähernd einschätzen zu können.

Des Weiteren zu beachten ist die Problematik, dass einem Jagdausübungsberechtigten es aus jagdfachlicher Sicht nicht grundsätzlich untersagt sein darf, in seinem Revier Ansitzdrückjagden durchzuführen. Dem gegenüber stehen die Interessen des Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdreviers. Der Nachbar hat nur leichte Beeinträchtigungen des sog. „Ordentlichen Jagdbetriebes“ in einem schmalen Bereich entlang der Reviergrenze durch Hundegebell, Witterung, Wind, Jagdbetrieb und Lärm zu dulden. Und genau hier setzt die Problematik an. Der Reviernachbar muss das Überjagen von Hunden bei Ansitzdrückjagden, bei denen Hunde fast das gesamte Revier durchstreifen, nicht dulden. Kommt es zu dem nachfolgenden Fall, ist eine unliebsame Auseinandersetzung mit den Reviernachbarn fast unumgänglich…

Jakob ist Jagdpächter des Eigenjagdreviers «Elma», das unmittelbar an das Jagdrevier «Nord» von Kai angrenzt. Jakob führt jährlich insgesamt zwei Ansitzdrückjagden mit einer Vielzahl von Hunden durch. Jakob hatte im November und darauffolgenden Januar Ansitzdrückjagden veranstaltet. Da Nachbar Kai genervt war von der Unruhe, die, die bei der Jagd eingesetzten Hunde in seinem Revier verbreiteten, forderte er Jakob schriftlich auf, es zukünftig zu unterlassen. Kai war äußerst wütend, da mindestens zwei der Hunde weit gejagt hätten. Jakob dachte gar nicht daran, die ihm mitgesandte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterschreiben. „Wohin kommen wir denn da noch?“, sagte er sich, „Kai hat die Überjagungen zu dulden. Ich unterschreib jedenfalls nix.“ Im Januar des Folgejahres kam es wieder zu Überjagungen im Revier von Kai. Kai platzte der Kragen: „Jetzt reicht es.“ Jakob führte auch in der Folgezeit wieder auf die gleiche Weise Ansitzdrückjagden durch, ohne nennenswerte Zwischenfälle und Überjagungen. Die Auseinandersetzung wurde schließlich vor Gericht ausgetragen. Die durchgeführte Beweisaufnahme führte zu dem Ergebnis, dass es während beider Jagden – und damit wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums - zu einem Überjagen von mehreren Hundert Metern durch Terrier und Wachtelhunde aus dem Teilnehmerkreis der Jagdgesellschaft von Jakob gekommen war. Das zuständige Amtsgericht hatte nunmehr den Rechtsstreit zu entscheiden:


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