Um „die Steuer“ in Verbindung mit der Jagd halten sich nicht wenige Gerüchte und wilde Phantasien werden an den Jägerstammtischen entwickelt sowie ausgetauscht. Soziale Medien sind voll mit Halb- und Unwissen. Dabei ist es eigentlich gar nicht so kompliziert…

Fangen wir mit der Einkommenssteuer an: Jagd ist Liebhaberei. Was eigentlich sehr romantisch klingt, ist im steuerlichen Sinne eine Katastrophe. Denn es bedeutet, das mit ganz wenigen Ausnahmen sämtliche Ausgaben zum Privatvergnügen des Steuerpflichtigen gehören und nicht ein Cent als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden können. Diese wenigen Ausnahmen können z.B. Berufsjäger betreffen oder den Jagdbereich innerhalb eines forstwirtschaftlichen Betriebes. Allerdings auch hier haben die Betroffenen peinlichst gründlich darauf zu achten, dass jede auch nur ansatzweise private Veranlassung oder mögliche private Veranlassung entweder komplett ausgeschlossen ist oder ausführlich dokumentiert wird und nachvollzierbar ist. Ein griffiges Beispiel wäre der Steuerberater, der zur Arbeit ausschließlich weiße Hemden trägt. Alleine die Möglichkeit, dass er diese mal auf einer Hochzeit oder Beerdigung tragen könnte, reicht aus, um einen steuerlichen Ansatz zu verneinen. Bei des Jäger‘s Büchse, Flinte, Hose oder der Wärmebildkamera ist das nicht anders. Gerade Grenzfälle wie z.B. ein als Minijobber aktiver Jagdaufseher, der nach seinem einwöchigen Lehrgang nun die große Steuererstattung wittert, scheitern an dieser Hürde.

Gewinnerzielungsabsicht muss vorliegen und möglich sein

Der schlauesten Idee bricht aber noch ein anderer Anspruch das Genick: Um erfolgreich aus der Liebhaberei herauszukommen muss insgesamt eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und das über mehrere Jahre. Wer einmal alle Kosten, von der einzelnen Patrone, über die Ausrüstung, die Pacht, die Kosten für den Hund und was nicht sonst alles zusammenrechnet, der wird sich schwer tun mit dem Wildbrettverkauf auch nur annähernd in die Richtung eines Gewinnes zu kommen.

„Nachhaltigkeit“ reicht für die Umsatzsteuer schon aus

Strikt trennen von der Einkommensteuer muss man die Umsatzsteuer. Die Definition wer „Unternehmer“ nach der Umsatzsteuer ist, weicht nämlich ab. Man kann vereinfacht sagen, das hat erst einmal nichts miteinander zu tun, man sollte aber sehr genau hinschauen. Wichtiger Unterschied: Einen Gewinn muss man nicht machen um umsatzsteuerlich ein Unternehmer zu sein. Griffige Kriterien wären erstmal die Nachhaltigkeit und die Beteiligung am Markt. Dabei ist die Anforderung an die „Nachhaltigkeit“ ziemlich gering. Konkrete, gesetzliche Regelung oder Rechtsprechung, die man direkt auf die Jagd beziehen kann, gibt es leider nicht. Als Kriterien, die für eine Nachhaltigkeit sprechen können, kommen insbesondere in Betracht: Eine Tätigkeit über viele Jahre, das planmäßige Handeln jeder Art, eine auf Wiederholung angelegte Tätigkeit, die Ausführung mehr als nur eines einzelnen Umsatzes, die Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses (z.B. zu Kunden), eine Beteiligung am Markt für ein bestimmtes Produkt, das Auftreten und Werben wie ein Händler (z.B. durch Preislisten oder eine Wildbrett-Email vor Weihnachten) oder auch das Unterhalten eines Geschäftsraumes. Wer sich jetzt denkt, „das erreiche ich so ja nie, da bin ich raus“, kann ich nur sagen: Nicht so schnell. Nach gültiger Rechtsprechung ist ein KFZ-Schrauber, der zwei gebrauchte Kisten im Jahr nach Feierabend herrichtet und irgendwann mal wieder verkauft, bereits nachhaltig tätig. In der Regel ist das für den Otto-Normal Jäger aber irrelevant. Sehr selten kommt er über den Umsatz von 17.500 EUR, den er als Kleinunternehmer im Jahr erwirtschaften darf.


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