Nicht zuletzt durch die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das Thema „Datenschutz“ in aller Munde. Im Falle der Nutzung von Wildkameras im Wald und damit im öffentlich frei zugänglichen Raum, werden grundsätzlich Daten von Personen ermittelt, nämlich personenbezogene Bilddateien.

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass die Nutzung einer Wildkamera etwas Anderes darstelle, als beispielsweise das Anbringen von Überwachungskameras an Privathäusern, die ungewollt zunächst vermeintlich unbeteiligte Passanten filmen. Zweck dieser Überwachungskameras ist es – im Gegensatz zu Wildkameras – bewusst alle Passanten zu filmen, um sodann im Falle eines Wohnungseinbruchs oder sonstiger Straftat eine strafrechtliche Aufklärung zu unterstützen.

Und eben hier ist aus Sicht der Autorin ein gravierender Unterschied zu machen: Ein eine Wildkamera nutzender Jäger verfolgt einen völlig anderen Zweck als ein Hauseigentümer: Ein Jäger nutzt seine Wildkamera für die Beobachtung seines Bestandes, sei es Reh- oder Schwarzwild. Die Wildkamera dient zudem dazu, einen späteren Jagderfolg zu erleichtern, indem Einstandszeiten, etc. des Wildes gefilmt und im Nachhinein ausgewertet werden können. Die Wildkamera dient dabei ausschließlich der Wildtierbeobachtung und gerade nicht der Ermittlung personenbezogener Daten im Sinne strafrechtlicher Aufklärung u.ä.

In jedem Falle bietet das Thema aufgrund bislang dürftiger Rechtsprechung Anlass zur Zurückhaltung. Warum? Dies soll der nachfolgende kurze Umriss erläutern:

Grundproblematik

Eine Problematik bei der Verwendung von Wildkameras resultiert aus dem Umstand, dass diese bewusst regelmäßig möglichst verdeckt im Wald angebracht werden und so ein unbeteiligter, argloser Spaziergänger, Pilzsucher o. ä. nicht die Wahl hat, frei zu entscheiden, ob er sich in den von der Wildkamera erfassten Bereich begeben möchte oder eben nicht.

Verständnis aufbringen kann man grundsätzlich für beide Blickwinkel, den des Jägers aber auch den des Spaziergängers:

Jäger haben ein Interesse daran, ihre Wildkameras möglichst versteckt aufzuhängen, um Argwohn bei dem beobachteten Wild bzw. dessen Vergrämung vorzubeugen und auch um sie vor dem Zugriff von an solchen Einrichtungen interessierten Langfingern zu schützen. Ein trauriger vielseitig beklagter Umstand ist es, dass selbst Ketten und Schlösser hierzulande regelmäßig nicht mehr ausreichen, um dem Diebstahl von Wildkameras effektiv zu begegnen.


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