Es ist die Zeit des Jahres für Wildfleisch. Einzel- und Gesellschaftsjagden liefern einen hohen Nachschub an Wildfleisch. Klar, dass man nicht alles für den Eigengebrauch verwenden kann. Aber darf ich Wildfleisch überhaupt ohne weiteres an Freunde, Bekannte und Restaurantbetreiber verkaufen?

Der heutige Artikel soll Aufschluss darüber geben.

Für den Jäger gelten die nachfolgenden Hygienevorschriften:

Weil der Artikel jedoch zu sehr überfrachtet würde mit dem Zitieren der einschlägigen Normen, soll der Artikel allein die wesentlichen Aspekten und damit Verhaltensregeln und zu veranlassenden Maßnahmen verständlich wiedergeben. Ein Jäger darf bei der Abgabe „kleiner Mengen“ Wildes (= die Strecke eines Jagdtages) Erleichterungen in Anspruch nehmen, die einem Lebensmittelunternehmen nicht zugestanden werden. Dabei hat der Jäger darauf zu achten, dass er die Strecke eines Jagdtages nicht überschreitet, da er andernfalls das Wild an den Wildgroßhandel zu verkaufen hat.

Die Ausnahmen für die Erzeugnisse aus der Jagd sind geknüpft an die sog. Direktabgabe für:

Foto: Bernd Kasper / pixelio.de


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