Im Vorfeld der Gesellschaftsjagd

Im Rahmen der Planung einer Gesellschaftsjagd sollte der ausrichtende Jagdpächter, der zumeist auch der verantwortliche Jagdleiter ist, zunächst im Rahmen der Einladung klarstellen, ob ein Standgeld erhoben wird, welches Wild zu bejagen und welches zu verschonen ist. Fernerhin empfiehlt es sich, die Benutzung eines Stechers bei Jagdwaffen zu verbieten. Es mag sein, dass dies bei mehreren Jagdteilnehmern auf Unmut stoßen mag, unter Sicherheitsaspekten ist die Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd mit eingestochener Waffe grob fahrlässig. Zudem sollte die Gesellschaftsjagd bestenfalls mehrere Wochen vorher bereits bei den örtlichen Polizeibehörden angemeldet und auch bei den benachbarten Pächtern, sofern diese nicht ohnehin Teilnehmer sind, angekündigt werden.

Darüber hinaus sollte auch eine evtl. benötigte Notfallversorgung, sichergestellt sein; d.h., ein Erste-Hilfe-Koffer vor Ort und entsprechende Telefonnummern für den Notfall griffbereit sein. Auch tierärtliche Praxen und Kliniken sollten informiert werden. Ein wesentlicher Aspekt kommt dem Schutz unbeteiligter Dritter zu, d. h., Verkehrsteilnehmern, Wanderern, Spaziergängern und Sportlern, die das bejagte Revier durchlaufen, Wege kreuzen und sich hierdurch in Lebensgefahr bringen können. Sofern Hauptverkehrsstraßen das Revier umrahmen, wodurch durch einen unerwarteten Wildwechsel Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten, sollten gut sichtbare Warnschilder aufgestellt werden. In Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden kann es angezeigt sein, durch Zusatzschilder die zulässige Höchstgeschwindigkeit für einen festgelegten Zeitraum zu reduzieren und teilweise sogar durch Polizeipräsenz besser durchgesetzt werden. Hier gilt es rechtzeitig alles in die Wege zu leiten.

Die Route der Treiber ist so zu planen, dass das Wild nicht fahrlässig oder vorsätzlich aus dem Revier heraus über angrenzende Straßen getrieben wird. Je nach den örtlichen Begebenheiten bietet es sich an, Seitenwege durch Absperrbänder vor Zutritt zu sichern bzw. Wachen aufzustellen. Bereits im Vorfeld einer Gesellschaftsjagd sollte geplant und letztlich sichergestellt sein, dass eine ausreichende Zahl ausgebildeter Jagdhunde verfügbar und wenigstens ein bestätigtes Nachsuchengespann abrufbar ist; versicherungstechnische Aspekte sollten ebenfalls nicht vernachlässigt werden. Landesjagdverbände und auch Jagdhaftpflichtversicherungen bieten Tagesversicherungen ab, die durchaus für die eingesetzten Hunde abgeschlossen werden sollte.

Die Verpflegung aller Beteiligten sollte witterungsabhängig vorbereitet sein, d.h., Essen sowie ausreichend Heiß- und Kaltgetränke für die Teilnehmer, frisches Wasser für die Jagdhunde. Nicht zu vergessen ist selbstverständlich die Einrichtung eines Aufbruchplatzes, die Entsorgung des Aufbruchs sowie der hygienische Transport geschossenen Wildes sicherzustellen und die Trichinenschau vorzubereiten. Generell sollte mit dem / den benachbarten Pächtern eine Wildfolgevereinbarung getroffen sein, um Nachsuchen von angeschossenem Wild, das in das Nachbarrevier gewechselt ist, schnellstmöglich und effektiv durchführen zu können. In jedem Falle sollte wenigstens eine schnelle Erreichbarkeit des betroffenen Pächters geklärt sein, damit dieser die Nachsuche aus Tierschutzgedanken sofort einleiten kann.

Ist der Nachbar nicht erreichbar, so dürfen anerkannte und bestätige Schweißhundeführer ohne vorherige Benachrichtigung weitersuchen. Für diesen Fall ist zu bedenken, dass sodann in diesem Moment der Schweißhundeführer zum Jagdleiter wird.


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