Was man als Jagdpächter bei der Ausrichtung von Treib-/Drückjagden beachten sollte, behandelt dieser Beitrag. Dabei sollte jedem Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die trotz Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen dennoch bestehenden Gefahren für sich und Dritte bewusst sein. Letztlich gilt die Prämisse:

Jeder ist für seinen Schuss selbst verantwortlich!

Sicherlich hat schon jeder Jäger die Erfahrung gemacht, dass er sich je nach Organisation einer Jagd mehr oder weniger sicher gefühlt hat. Und sicherlich hatten einige von uns auch schon Anlass, sich über eine nachlässige Einstellungen von einzelnen Jägern im Umgang mit der Waffe zu wundern, den Kopf zu schütteln oder sich sogar zu Maßnahmen veranlasst zu sehen.

Zweifellos ist das A und O einer Gesellschaftsjagd deren Organisation und die Überwachung der Durchführung. Umso wichtiger ist es daher, sich als Jagdleiter bei allen Entscheidungen und Maßnahmen, die er trifft, bewusst zu sein, dass die Sicherheit aller Beteiligten und unbeteiligter Dritter stets Vorrang genießt. Umso wichtiger ist es daher, dass der Jagdleiter zuverlässige, pflichtbewusste Ansteller hat, die ihn am Jagdtag unterstützen. Dieser Artikel behandelt nicht die unterschiedlichen Ausprägungen von Gesellschaftsjagden, wie beispielsweise Treib- und Drückjagd. Vielmehr geht es um die Darstellung, worauf man als Ausrichter einer Gesellschaftsjagd oder aber als teilnehmender Jagdgast zu achten hat. Bitte bedenken Sie, dass hier nur die wichtigsten Aspekte dargestellt werden können. Er dient vielmehr dazu, die wichtigsten Regeln für das Verhalten der Jäger auf Gesellschaftsjagden zu vorzustellen.

Sollten Sie sich dennoch während einer Gesellschaftsjagd unsicher sein, können Sie einen Blick auf die Rückseite Ihres Jagdscheines werfen; dort sind sie abgedruckt.

Die Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen bilden die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die aufgrund § 15 Abs. 1 SGB VII ergangen ist.


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