In Dänemark ist auch die Bogenjagd erlaubt. Hierfür ist es nötig zu dem normalen Jagdschein, einen weiterführenden praktischen und theoretischen Kurs zu absolvieren. Dieser dauert mindestens 2 Tage. Ebenfalls wird ein Schießtest verlangt. Für das Bestehen des Schießtestes muss der Jäger 5 von 6 Schüssen im Herz/Lungen-Bereich absetzen, wobei die Distanz zwischen 14 und 25 variiert. Um den Bogenjagdschein zu behalten, muss alle 5 Jahre der Schießtest erneut nachgewiesen werden.

SCHWEIZ: In der Schweiz ist so ziemlich alles anders als in anderen Ländern. Unterschiedliche Kantone haben hier unterschiedliche Anforderungen und nicht jeder Kanton akzeptiert die bestandene Prüfung des anderen, geschweige denn im Ausland abgelegte Prüfungen. Es ist möglich, die Prüfung mit vollendetem 16. Lebensjahr abzulegen, gejagt werden darf aber er mit 18 Jahren. Ein deliktfreies Strafregister ist Pflicht. Ein Waffenschrank ist in der Schweiz nicht Vorschrift. Es heißt lediglich, dass die Waffen “sorgfältig und vor Zugriff Dritter aufbewahrt werden müssen”. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Jagdscheinanwärter bereits aktiv und allein jagen darf, sobald er die Schießprüfung bestanden hat und in Besitz der “Jungjägerkarte” ist. Einzige Bedingung, dass der Revierpächter ebenfalls im Revier anwesend sein muss.

Die erste zu überwindende Hürde für den Jagdschein z. B. im Kanton St. Gallen ist das Bestehen der Schießprüfung. Diese kann bereits mit der eigenen Waffe absolviert werden, denn sobald der Jagdscheinanwärter sich angemeldet hat, darf er sich je eine Büchse und eine Flinte sowie entsprechende Munition kaufen. Die Schießprüfung besteht aus einem Kugel- und einem Schrotprogramm.

Das Kugelprogramm hat bestanden wer 2 Schüsse auf eine Rehscheibe stehend angestrichen auf 100 m innerhalb von 120 Sekunden in einem vorgegebenen Trefferfeld erzielt, 2 Schüsse sitzend auf eine Rehscheibe auf 100 m innerhalb von 20 Sekunden ebenfalls in einem vorgegebenen Trefferfeld und weiterhin auf 160 m auf eine Gamsscheibe (Stellung frei wählbar) mit 2 Schüssen innerhalb von 60 Sekunden das Trefferfeld trifft.

Für das Schrotprogramm wird ein dreiteiliger Kipphase beschossen. Als Treffer gilt jeweils, wenn der mittlere Teil fällt oder der mittlere Teil mit Vorder- oder Hinterteil. Von 10 Schüssen müssen 7 Treffer vorgewiesen werden. Die Waffe darf erst nach Abrufen in Anschlag genommen werden. Erst wenn die Schießprüfung bestanden ist, kann die Theorieausbildung begonnen werden. Hat der Prüfling nicht bestanden, muss ein Jahr gewartet werden, bis man erneut zur Prüfung antreten kann.

Für die theoretische Prüfung muss der Jagdscheinanwärter an verschiedenen vom Kanton vorgegebenen Kursen teilnehmen und sich diese bestätigen lassen. Sie umfassen die Gebiete Jagdrecht und –politik sowie Öffentlichkeitsarbeit, Waffenkunde, Wildkunde, Jagd und Lebensräume sowie Hundewesen und Wildbrethygiene. In jedem dieser Fächer werden zur Prüfüng je 15 Fragen gestellt, die teilweise auch praktisch vorzuführen sind (Pflanzen-erkennung, Organkunde, Waffenhandhabung und Sicherheit). Hat man bei der Theorieprüfung ein oder zwei Fächer nur ungenügend absolviert, ist es möglich, diese in Jahr später nochmals anzulegen. Sind mehr als zwei Prüfungsteile nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss dann in der Gesamtheit im nächsten Jahr wiederholt werden.

Abschließend vermag ich nicht zu sagen, welche der hier aufgeführten Ausbildungs-methoden für mich am besten zu beurteilen wäre, müsste ich denn eine Rangliste erstellen.

Die tschechische und polnische Ausbildungsart gefällt mir, da hier viel Wert auf das Erlernen von praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten gelegt wird.

Lernt man wie in Frankreich oder in Deutschland bei einem Crahs-Kurs nur im heimischen Kämmerchen und schaut Ausbildungs-DVD’s, fehlt in meinen Augen der jagdliche Anschluss und der Austausch mit Gleichgesinnten, der immer auch einen Lernerfolg hat.


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