Selbstverständlich hat der Jäger zudem zu beachten, dass das abzugebende Wild keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale aufweist. (Siehe Foto rechts)

Gem. der VO (EG) 853/2004 darf erlegtes Wild nur von ausreichend geschulten bzw. einer kundigen Person abgegeben werden. Zwar ist bei einer Verwertung des Wildes im eigenen Haushalt eine Schulung nicht erforderlich. Bei der Abgabe kleiner Mengen Wildfleisch in der Decke, aus der Decke geschlagen oder zerwirkt, an den Endverbraucher oder Einzelhandel gegeben wird, ist eine Schulung zur „ausreichend geschulten Person“ gem. § 4 Abs. 1 Tier-LMHV erforderlich. Um jedwede Probleme, auch Auslegungsprobleme, zu vermeiden, bietet es sich daher an, sich als Jäger gleich zur „kundigen Person“ schulen zu lassen. Bei einer vorgesehenen Abgabe an Wildbearbeitungsvertriebe und den Wildhandel ist eine Schulung zur „kundigen Person“ gem. VO (EG) 853/2004 nebst Anlagen zwingend erforderlich.

Das Erkennen und Feststellen von bedenklichen Merkmalen ist die Basis für die nachfolgende amtliche Fleischuntersuchung und Beurteilung der Genussfähigkeit des Wildbrets.

Die rechtzeitige Einleitung einer amtlichen Fleischuntersuchung durch den Jäger ist für eine spätere Verwertung des Wildbrets unerlässlich. Fleisch von Groß- und Kleinwild, das nicht durch Erlegen getötet worden ist, z.B. Fallwild, darf nicht in den Lebensmittelverkehr gebracht werden. Zudem ist zu beachten, dass das Wild stets ausgeweidet übergeben wird.

Im Rahmen des aus der Decke schlagen und dem Zerwirken sind Wildkammern zu nutzen. Die Hauptanforderungen sind nachstehend exemplarisch aufgeführt:

Aufgepasst!

Generelles Einfrierverbot für Haarwild in der Decke und für nicht gerupftes und nicht ausgeweidetes Federwild! Strikte Trennung von Wild „in“ und „aus“ der Decke innerhalb der Kühlkammer!

Generelle Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung bei Wildschweinen!

Bitte bedenken Sie zudem, dass nachweislich begangene Verstöße gegen die Hygieneregeln sowie das Unterlassen der amtlichen Fleischuntersuchung bußgeldbewehrt sind.

Wenn Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, melden Sie sich gerne bei uns: www.advohelp.de


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