ÖSTERREICH: In Österreich ist es möglich, bereits als Minderjähriger jaglich aktiv zu sein. Hierfür muss ein psychologisches Attest erstellt und vorgelegt werden, die Erziehungsberechtigten müssen einwilligen, bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen für eventuelle Straftaten einzustehen und es muss zudem ein deliktfreier Strafregisterauszug des Minderjährigen vorliegen. Bereits mit 16 ist es erlaubt, allein auf die Jagd zu gehen und an Gesellschaftsjagden teilzunehmen.

Bei männlichen österreichischen Staatsbürgern gibt es noch eine Besonderheit aufgrund der dort vorgeschriebenen Wehrpflicht. Sollte ein Wehrpflichtiger den Dienst an der Waffe verweigern, wird er automatisch für 5 Jahre gesperrt, einen Jagdschein machen zu dürfen.

Im Bezirk Hollabrunn/NÖ gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten, je nach Beteiligung, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Die erste ist in einem Kurs im Herbst, der sich über 9 Samstage zieht und die zweite ist im Frühjahr in einem Crash-Kurs von 2 Wochen. Die Prüfung umfasst Themen wie Jagdgesetz, Wild- und Waffenkunde, Hunde und generelle Jagdthemen. Sie wird mündlich abgelegt. Die Schießprüfung hat bestanden, wer mit 5 Schüssen (3 sitzend aufgelegt, einer davon nicht gestochen, 2 stehend angestrichen) mindestens 24 Ringe erzielt und mit der Schrotwaffe von 5 Rollhasen und 5 Wurftauben insgesamt 3 Treffer erreicht.

Bild: Daniel Schwarz


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